Digitalförderung für Sportvereine

Einige von euch haben es sicherlich schon mitbekommen: In diesem Jahr stehen kurzfristig EU-Gelder in Höhe von 30 Millionen Euro für die „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen“ für die Verbesserung der Verwaltungsstruktur im Verein und Verband zur Verfügung.

Das Förderprogramm erlaubt die Investition vornehmlich in Hardware und in Verbindung mit der Anschaffung von Hardware, Software und Spezial-Software, wie zum Beispiel Vereinsverwaltungsprogramme und Programme zum Belegungs- bzw. Hallenmanagement. Lizenzgebühren für Software sind nicht förderfähig. Die Zahlung stellt eine Vollfinanzierung dar, es ist kein Eigenanteil nötig. Teilfinanzierungen sind möglich. Jedoch sei schon an dieser Stelle gesagt, dass der Sportverein bzw. der Stadt- oder Gemeindesportverband in Vorkasse treten muss.

Alle Hintergrundinformationen, ein übersichtlicher Zeitstrahl, die zuwendungsfähigen Ausgaben und fortlaufend aktualisierte FAQs sind auf der Homepage des LSB (https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung/fuer-sportvereine) zu finden.

Den Sportvereinen und Stadt- und Gemeindesportverbänden im Märkischen Kreis stehen in Summe 500.000,00 € zu. Das Antragsverfahren wird offiziell am Donnerstag, dem 26.01.2023, vom LSB eröffnet.

Das entsprechende Antragsformular wird auf der Homepage unter www.ksb-mk.de zum Download bereitstehen. Bis zum 10.03.2023 (24:00 Uhr) besteht die Möglichkeit, einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (einen Antrag pro Sportverein und einen pro Stadt- bzw. Gemeindesportverband) ausschließlich digital per Mail an:

digitalisierung@ksb-mk.de

zu schicken. Ergänzend zum Antragsformular bitten wir um Zusendung des aktuellen Bescheids für die Befreiung von der Körperschaftssteuer. Nur gemeinnützige Mitglieds-Sportorganisationen im Kreissportbund Märkischer Kreis e.V. sind antragsberechtigt.

Wir bitten, euch in Bezug auf die beantragte Summe sportlich fair zu verhalten und eine gewisse Verhältnismäßigkeit walten zu lassen. Je nach Antragslage müssen wir uns vorbehalten, bei Überzeichnung Maßstäbe zur Bewertung anzulegen. Das Windhundverfahren wird keine Anwendung finden.

Spätestens bis zum 10.07.2023 wird im Falle einer Förderung ein Weiterverleitungsvertrag zwischen KSB und Sportverein/Stadt-/Gemeindesportverband geschlossen, der die exakte Höhe der Förderung festschreibt. Nach Erhalt des Vertrages sind für die zu beschaffenden Sachgegenstände zunächst drei Angebote einzuholen (Dokumentation über Bildschirmaufnahmen), dann kann der Kaufvorgang getätigt werden. Der Verwendungsnachweis inklusive der drei Angebote ist spätestens bis zum 15.09.2023 wieder beim KSB einzureichen. Es besteht das Restrisiko beim Sportverein/Stadt-/Gemeindesportverband, dass die Bezirksregierung Arnsberg Ausgaben als nicht förderfähig einstuft. Die Auszahlung an die Sportvereine/Stadt- und Gemeindesportverbände findet im Januar 2024 statt.

Wir freuen uns, gemeinsam mit euch die digitale Ausstattung im Verein auf das nächste Level zu heben und stehen bei Fragen, besonders zu der Förderfähigkeit, wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Nülle
Vorsitzender

Sebastian Pahlke
Geschäftsführer

Tel.       0 23 71 77 9 77-12
E-Mail   digitalisierung@ksb-mk.de

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